Dezembertreffen mit JHV und Weihnachtsfeier

Am 7. Dezember 2014 trafen sich die Mitglieder des Erfindervereins OPEG e. V. zu ihrem Jahresabschluß im Hotel Böhm in Grafenwöhr.
Nachdem das Novembertreffen ausfallen mußte, gab es endlich wieder eine Möglichkeit der Tüftler um sich persönlich auszutauschen.
Anhand eines Beispiels zeigte 1. Vorsitzender Hubert Schmidt wie dreist Erfindungen abgekupfert werden und sogar noch ein Aufdruck auf der Verpackung angebracht wird mit der Bezeichnung: gesetzlich geschützt.
Dies soll vermutlich beim Konsumenten den Eindruck erwecken, daß er eine geschützte Innovation kauft und soll Nachahmer davon abhalten Kopien auf den Markt zu bringen. Dabei wurde das Produkt schon vor langer Zeit beim Patentamt angemeldet. Da der Schutz inzwischen abgelaufen ist, gibt es auch keinerlei Schutz mehr für dieses Beispiel. Es ist schlicht und einfach: Stand der Technik und kann deswegen auch nicht mehr geschützt werden.
Schatzmeister Michael Plannerer legte seine Buchführung vor, die von Dieter Roßner aus Goldkronach und Matthias Bräunig aus Bayreuth geprüft wurde, die ihm eine einwandfreie Kassenhaltung bestätigten.
Josef Gmelch berichtete über die Funktionalität seiner Steinkohleheizung. Dieter Roßner baut zur Zeit auch einen Steinkohlebrenner ein.
Dietmar Sommer berichtete über die Weiterentwicklung seines Paletten Patents und das große Interesse von Umweltschutzorganisationen. Zur Zeit läuft ein Wettbewerb und man kann dort seine Stimme für die neue ConePal 2.0 Palette abgeben: http://www.greentec-awards.com/de/wettbewerb/online-voting-2015.html
Zu bestehenden Heizungen und Öfen sind die Informationen auf: http://www.markus-heizkessel.de/informationen-dampkessel-kohle/enev/ besonders interessant. Am Ende steht dort zu lesen:
„Amortisation bei Bestandsbauten innerhalb von zehn Jahren
Bei Bestandsbauten müssen sich die gemäß EnEV erforderlichen Aufwendungen für die Maßnahme innerhalb einer „angemessenen Frist“ durch die damit erzielten Einsparungen amortisieren. Die „angemessene Frist“ selbst ist in der EnEV nicht definiert. Deshalb muss man auf die Rechtsprechung zurückgreifen. Diese forderte in mehreren Entscheidungen, dass sich Energieeinsparmaßnahmen „innerhalb eines Zeitraums von etwa 10 Jahren“ amortisieren sollen, um wirtschaftlich zu sein (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 8.12.2007, Az: 1 T 15543/05; Abruf-Nr. 103898).“